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Nicht gearbeitet und trotzdem gestempelt

Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund.

Unternehmen, die die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen, müssen nicht selten feststellen, das Mitarbeiter manipulieren. Wie streng die Rechtssprechung ist, wird durch das Urteil des Landgeichts Hamm deutlich (15 Sa 1060/05). Einem Mitarbeiter wurde vorgeworfen, an Tagen, an denen er nicht anwesend war, eine Kommt-Buchung in der Zeiterfassung abgesetzt zu haben. Ebenso erfolgte die Gehtbuchung am Abend. Der Personalabteilung fiel auf, dass die Buchungen an Tagen erfolgten, die im Dienstplan als "frei" gekennzeichnet waren. Dem Mitarbeiter wurde darauhin fristlos gekündigt. Das Landgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht hatte schon im Jahr 2005 einen ähnlichen Fall zu entscheiden (2 AZR 39/05). Auch hier wurde einer fristlosen Kündigung entsprochen.