Im Dezember 2015 erfolgte die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese wird zu einer weitgehenden Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechtes führen. Während bislang durch nationale Gesetzgebungen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie doch erhebliche Unterschiede bestanden, wird die neue Datenschutz-Grundverordnung nun in allen Mitgliedsstaaten zu geltendem Recht. Ab dem 25. Mai 2018 wird die Anwendbarkeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt werden.
Die damit einhergehende Vereinheitlichung stellt für die Beteiligten eine deutliche Verbesserung dar. Einheitliche Verträge mit allen unseren Kunden ermöglichen homogene Prozesse und verschaffen Ihnen mehr Sicherheit beim Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, durch angemessene Regelungen und Verfahren bei ISGUS.
In einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (ehemals Auftragsdatenverarbeitung,
kurz ADV), wird die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister geregelt. Dazu beschreibt die EU-DSGVO in Artikel 32 im Detail, welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen zwischen dem Verantwortlichen (Auftraggeber) und dem Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer/Dienstleister) zu treffen sind. Diese Reglungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zur Auftragsverarbeitung vertraglich vereinbart.
Damit Sie für Ihre ISGUS Lösung auf der sicheren Seite sind, werden wir all unsere Kunden, mit denen ein DSGVO-relevantes Vertragsverhältnis besteht, in den nächsten Tagen anschreiben und Ihnen unsere, nach der neuen EU-DSGVO aktuelle, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zusenden.