Ab dem 01. Januar 2017 wird der Satz des Mindestlohnes von 8,50 € auf 8,84 € pro Zeitstunde angehoben. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016.
Das bedeutet, dass die monatliche Arbeitszeit bei gleichbleibender Höchstgrenze für das Entgelt von 450,-- € bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis von bisher 52,94 (52 Std. und 56 Min.) auf 50,90 (50 Std. und 54 Min.) sinkt.
Für die Dokumentation der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2015 die Pflichten erweitert. Der Arbeitszeitnachweis unterliegt der Dokumentationspflicht, die im Rahmen des Mindestlohngesetzes erlassen wurde und auch für geringfügig Beschäftigte gilt.
Diese besagen Folgendes:
Kein Problem und keinen Aufwand mit diesen Vorschriften haben unsere Kunden mit der ISGUS-Lösung. ZEUS® archiviert und dokumentiert die Arbeitszeiten automatisch und liefert den Prüfbehörden die entsprechenden Daten jederzeit auf Knopfdruck.